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Bildschirmarbeitsplätze sind in unserer Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken.

In Deutschland ist seit dem 12.August 1996  die Bildschirmarbeitsplatzverordnung in Kraft.

Sie ist Bestandteil der Arbeitsstättenverordnung und aus der EU-Vorschrift von 1990 abgeleitet. Darin ist die Ausstattung von Bildschirmarbeitsplätzen mit „geeignetem“ Blend- und Sonnenschutz geregelt.

Die Möglichkeiten um einen Blend-und Sonnenschutz herzustellen liegen ebenso bei Flächenvorhängen, Rollos, Plisseeanlagen Vertikal Lamellen etc.

Unter Berücksichtigung der Auswahl schwer entflammbarer Stoffe können wir Ihnen diese passen zur Din 4102 B1 verarbeiten.